AGB
§1 Zur Ausführung kommt der von Ihnen erteilte Auftrag unter Berücksichtigung eines vorab abgegebenen Angebotes und Vorauszahlung.
§2 Angebote
Angebote sind freibleibend Zwischenverkauf bleibt vorbehalten.
§3 Preise und Zahlungsbedingungen
1)Mit Entgegennahme der Bestellung durch den Auftraggeber, ist der Gegenwert in bar zu entrichten.
2)Abzüge von Skonti werden im Rahmen abgegebener Auftragsbestätigung nicht gewährt. Ausnahmen sind verhandelbar, soweit ein Auftragswert ab 600,- € ohne Mwst erreicht wird, kann ein geringfügiger Nachlass berücksichtigt finden.
3)Die gesetzliche Mehrwertsteuer sowie Verpackungskosten werden getrennt vom Warenwert in Rechnung gestellt.
4)Aufrechnungsforderungen des Kunden können nur dann berücksichtigt werden, wenn diese rechtskräftig festgestellt wurden und unbestritten sind. Ein Zurückbehaltungsrecht ist seitens des Kunden rechtens, wenn dieser aus gleichen Vertragsverhältnis beruht.
§4 Lieferfrist
1)In der Auftragsbestätigung aufgeführte Lieferfristen beruhen auf Angaben des Herstellers. Lieferungsverzögerungen können sich ergeben, wenn der Hersteller von höherer Gewalt, Aussperrung, Streik, Aufruhr betroffen ist. Die vom Hersteller aufgegebene Lieferverzögerung wird umgehend zu den Kunden weitergereicht. Ergeben sich aus der Lieferungsverzögerung für den Kunden wirtschaftliche Nachteile, kann dieser vom Auftrag zurück treten.
2)Schadensersatzansprüche aus Lieferungsverzögerungen bzw. nicht gelieferter Waren , werden ausgeschlossen.
3)Liegt eine fahrlässige Vertragsverletzung durch die Handelsvertretung vor, ist der entstandene Schaden selbstschuldnerisch zu übernehmen, in solchen Fällen wird eine Ersatzlieferung gestellt.
§5 Eigentumsvorbehalt
1)Der Eigentumsvorbehalt erlangt Gültigkeit, wenn außerhalb §3 in gesonderten Fällen, Rechnungslegung vereinbart wurde.
2)Mit Rechnungslegung wird kein vierzehntägiges Zahlungsziel eingeräumt. Ausgelieferte Ware bleibt im Zahlungszeitraum Eigentum der Handelsvertretung.
3)Mit der Nichtverzeichnung des Zahlungseinganges von 14 Tagen, werden Verzugszinsen von 4 % ab den 14. Tag berechnet.
4)Erklärt der Auftragsgeber schriftlich seine Zahlungsfähigkeit, sind die im Empfang genommen Waren unverzüglich der Handelsvertretung zu Verfügung zu stellen.
5)Eine Veräußerung der Ware des Auftragsgebers ist nur mit der Handelsvertretung gegeben, wenn neuer Käufer mit Barbezahlung Auftraggeber auslöst.
§6 Mängelhaftung
1)Der Auftraggeber hat mit Empfang der Ware, diese auf Mängel umgehend zu prüfen.
2)Beanstandungen müssen innerhalb von 3 Tagen angesprochen werden.
3)Gemeldete Mängel werden durch die Handelsvertretung dem Hersteller unverzüglich gemeldet.
4)Ergeben sich aus der beanstandeten Lieferung, zu der im Auftrag definierten Ware, gravierende Abweichungen, hat der Auftraggeber Anspruch auf Neulieferung.
5)Die Handelsvertretung wird die Neulieferung – sowie die Rücklieferung beanstandeter Ware unverzüglich einleiten.
6)Zusätzliche Kosten für den Auftraggeber entfallen wenn der Warenmehrwert vorliegt.
§7 Erfüllungsort / Gerichtsstand
Verpflichtungen aus dem Vertragsverhältnis greifen nur, wenn Auftraggeber Ihren Verpflichtungen über Rechungslegungen nicht gefolgt sind, Rechtsstreitigkeiten über Gericht zu regeln.